Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Anerkannt nach § 11 Tierschutzgesetz

Inhaber: Jürgen Tilbergs

 

I.   Geltungsbereich

Den Dienstleistungen der Katzenpension von Tilberga liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese Bedingungen gelten durch Eingang der Anmeldung oder der Übergabe einer/mehrerer Katze/n seitens des Katzenbesitzers als anerkannt.

II.  Reservierung

Die Reservierung gilt als verbindlich, sobald dem Katzenbesitzer die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder per Mail zugesichert wurde. Die Auskunft über ein freies Plätzchen ist keine verbindliche Reservierungszusage.

III. Reservierung für Neukunden

Neukunden erhalten nur eine Reservierungszusage, wenn Sie sich persönlich Vorgestellt haben. Die Gesundheitsunterlagen (z.B. Impfbuch) zur Einsicht vorgelegt und die Pension besichtigt haben. Eine Kurzzeitunterbringung (weniger als 5 Übernachtungen) wird im Interesse der Katze/n (Stressfaktor) nicht angenommen. Dieses gilt auch für Katzen, welche in den letzten 2 Jahren nicht untergebracht waren.

IV. Stornierung / Rücktritt einer verbindlichen Reservierung

Bei Fernbleiben ohne Absage oder Stornierung kürzer als 14 Tage vor Anreisetag wird eine Ausfallentschädigung von 50% der Pensionskosten für den gesamten Buchungszeitraums in Rechnung gestellt.

Bei einer offensichtlichen Nichtbeachtung (z.B.: nicht durchgeführte Impfung, Tierarztbehandlung noch nicht abgeschlossen, kein Bargeld bei Übergabe) der AGB’s, kann die Katzenpension fristlos von sämtlichen verbindlichen Zusagen zurücktreten.

V.  Anreise der Katze/n

Der Katzenbesitzer vereinbart ausschließlich per Telefon und spätestens 3 Tage vor Anreise mit der Katzenpension einen Termin (Uhrzeit) für die Übergabe. Bei einer Terminvereinbarung am Anreisetag, muss der Katzenbesitzer mit der Uhrzeit leben, die Ihm vorgegeben wird (Pokerspiel). Ohne Terminvereinbarung ist eine „Schlafmützen“ - Gebühr von 20,-- € zu Entrichten.

Der Katzenbesitzer erklärt mit der Übergabe seiner Katze/n verbindlich, dass seine Katze/n gesund und sämtliche Tierarztbehandlungen abgeschlossen sind, den Erfordernissen entsprechend geimpft und entwurmt ist/sind. Kater müssen ab dem 8. Monat kastriert sein. Der Impfpass, zu verabreichende Medikamente und benötigtes Diatfutter sind bei Übergabe der Katze/n für die Zeit der Betreuung zu übergeben. Liegt bei Übergabe eine offensichtliche Krankheit bzw. ein Parasitenbefall vor, kann die Katzenpension die Aufnahme der Katze/n verweigern.

VI.  Impfungen

Die Katze/n muss/müssen gegen Katzenschnupfen (RC) und Katzenseuche (P) Grundimmunisiert und Geimpft (max. 1 Jahr alt), sowie mit einem aktiven Schutz gegen innere und äußere Parasiten versehen sein. Des Weiteren ist eine Impfung gegen Leukose und Tollwut empfehlenswert. Sollte aus einem wichtigen Grund, z.B. wegen dem Alter der Katze keine Impfung möglich sein, bitten wir dies uns mitzuteilen. Zusammen mit unserem Haustierarzt werden wir die notwendigen Schritte besprechen.

VII.  Krankheiten

Entsteht während dem Aufenthalt der Verdacht einer Erkrankung, Verletzung oder Parasitenbefall der Katze/n werden wir versuchen Sie zu verständigen. Sofern dies nicht möglich ist, wird unser Haustierarzt oder im Vertretungsfall ein erreichbarer Tierarzt die notwendigen Behandlungen vornehmen. Sollte eine Behandlung in einer Tierklinik von Nöten sein, wird die Katze dort eingewiesen. Sämtliche Tierarztkosten, sowie die Fahrkosten (Pauschalbetrag 18,00 € und 0,60 € pro gefahrenen km) zum Tierarzt, bzw. Klinik sind vom Katzenbesitzer zu bezahlen. Auf ausdrücklichem Wunsch wird der Tierarzt vom Katzenbesitzer konsultiert. Evtl. anfallende Tierarztkosten sind auch hier vom Katzenbesitzer zu übernehmen. Bei einer Infektionskrankheit, welche eine komplette Raumdesinfektion benötigt, sind Desinfektionskosten von 50,-- € pro benutzten Raum vom Katzenbesitzer zu bezahlen.

VIII. Notaufnahme

Ein Notfall liegt dann vor, wenn der Katzenbesitzer kurzfristig (z.B.: Krankenhausaufenthalt) seine Katze/n nicht versorgen kann und die Katze/n nicht über eine ausreichende Gesundheitsvoraussetzung verfügt/verfügen (z.B.: fehlende Impfungen). Die Aufnahme ist bedingt möglich. Diese Katze/n muss/müssen isoliert im Einzelzimmer gehalten werden und haben einen Preiszuschlag von 3,-- € pro Übernachtung und pro Katze. Zusätzlich fallen Desinfektionskosten von 50,-- € pro Raum an. Abzusehende Kosten für Tierarzt, Medikamente bzw. Präparate und eine Kaution von 14 Übernachtungen sind vom Katzenbesitzer bei Anreise im Voraus zu entrichten.

IX.  Einzelzimmer

Die Katzenpension wird stets bemüht sein, die Katze/n in einer Gemeinschaft zu halten. Sollte sich herausstellen, dass die Katze/n aggressiv zu den anderen Gästen ist/sind, behält sich die Katzenpension vor, diese Katze/n in ein Einzelzimmer um zu quartieren. Die höheren Aufwandskosten (Einzelzimmer ohne medizinischer Notwendigkeit) sind bei Abreise vom Katzenbesitzer nach zu entrichten.

X.   Freigehege

Der Besuch des Freigeheges findet nur in der warmen Jahreszeit (ab Mitte April/Anfang Mai bis Mitte Oktober) statt.

XI.  Haftung

Die Katzenpension verpflichtet sich zur verantwortungsbewussten und sorgfältigen Betreuung der Katze/n. Die Haftung ist auf eigenübliche Sorgfalt beschränkt. Die Katzenpension haftet nur für Schäden die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

XII. Haftungsausschluss

Ansprüche jeder Art gegen die Katzenpension sind ausgeschlossen bei Ansteckung einer Virus.- Bakterien.- und Seuchenerkrankung, bei Neurose, Verletzung, Tod, töten auf ärztliche Anordnung oder Entweichen einer/mehrerer Katze/n, Schäden an der/den Katze/n durch Rauferei o. ä., Brand der Unterkunft, Diebstahl, Einbruch und alle sonstigen Schäden, die nach allgemeiner Anschauung nicht dem Verschulden der Katzenpension zuzurechnen sind. Die Katzenpension haftet nicht für Schäden die die Katze/n Dritten gegenüber verursacht.

XIII. Ableben einer Katze

Im Falle des Ablebens ist die Verwahrung der Katze nicht möglich. Sollte die Abholung durch den Katzenbesitzer bzw. einer von Ihm beauftragten Person nicht möglich sein, ist die Katzenpension berechtigt das tote Tier im eigenen Ermessen zu entsorgen (z.B.: Lagerung im Kühlhaus von Achat in Erolzheim). Die bis zum Ableben entstandenen Pensionskosten, den bedingten Mehraufwand, insbesondere der Bestattungs.- bzw. Entsorgungskosten sind vom Katzenbesitzer zu erstatten.

XIV. Abreise der Katze/n

Die Abholung erfolgt ausschließlich nach telefonischer Absprache. Kann der Abreisetermin nicht eingehalten werden, ist die Katzenpension rechtzeitig zu informieren. Wird/werden die Katze/n zwei Wochen nach Beendigung des vereinbarten Aufenthaltes und ohne Benachrichtigung nicht abgeholt, ist die Katzenpension berechtigt die Katze/n dem zuständigen Tierheim zur Weitervermittlung zu übergeben. Für die nicht gedeckten Betreuungskosten und sonstigen Auslagen übernimmt der Katzenbesitzer die volle Haftung.

XV.  Preise

Der Tagespreis wird für jede Übernachtung berechnet. Anreise.- und Abreisetag wird mit einer Übernachtung berechnet. Gruppentarif (zwei und mehr Katzen) gilt nur, wenn diese sich miteinander vertragen und in einem Raum gehalten werden können. Die Preise für Einzelzimmer mit medizinischer Notwendigkeit (z.B.: Nierenerkrankung, Futtermilbenallergie usw.) sind den Preisen der Gruppenzimmer gleichgestellt, allerdings ohne Futter. Diatfutter muss vom Katzenbesitzer bereitgestellt werden. Sonderwünsche werden extra berechnet, alle Preise sind in der gültigen Preisliste einzusehen und enthalten die vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Gebühren und entrichtet diese in Bar bei Anreise seiner Katze/n.

               

Edelbeuren, den 03.10.2019

 

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